Allgemeine Nutzungs­bedingungen

für IDS lighthouse

Präambel

Die IDS Imaging Development Systems GmbH („Anbieter“) stellt ihren Kunden („Kunden“) die Software „IDS lighthouse“ als Software-as-a-Service („SaaS“) zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen.

1 . Vertragsgegenstand und Rechteeinräumung

1.1 Der Anbieter stellt die Software als SaaS zur Verfügung. Dabei greifen alle Kunden auf dieselbe Instanz zu, die Datenbanken mit den individuellen Daten eines jeden Kunden werden jedoch logisch getrennt abgelegt. Dem Kunden ist bekannt, dass nur eine gewisse Kapazität gleichzeitig für Trainings verfügbar ist. Sind zur Zeit einer Anfrage durch den Kunden alle Instanzen belegt, muss der Kunde unter Umständen warten, bis wieder ausreichend Rechenleistung verfügbar ist. Die Nutzung der Software zu militärischen Zwecken ist untersagt.

1.2 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Recht ein, auf die Software zuzugreifen und diese bestimmungsgemäß für seine eigenen Zwecke für die Dauer dieses Vertrags zu nutzen. Weitere Rechte an der Software erhält der Kunde nicht. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Software herunterzuladen oder sonst zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. In der Nutzungsgebühr enthalten sind 50 Trainings pro Monat, es dürfen maximal 5.000 Bilder pro Account hochgeladen werden.

1.3 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ab.

2. Zugriff auf die Software

2.1 Unter den hier geregelten Bedingungen macht der Anbieter die Software in der jeweils aktuellen Fassung für die Dauer dieses Vertrags über das Internet für den Kunden zugänglich. Die Software steht am Router-Ausgangspunkt des Serverstandortes zur Verfügung, an dem die Software gehostet wird („Übergabepunkt“).

2.2 Der Anbieter kann den Zugriff auf die Software aus technischen Gründen jederzeit einschränken oder beschränken, ohne dass das eine Vertragsverletzung darstellt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einem Kunden jederzeit die Nutzung zu versagen, wenn hierfür gewichtige Gründe vorliegen. Zu solchen gewichtigen Gründen gehören etwa Versuche, den Service zu hacken, Manipulierung am Code vorzunehmen oder sonst auf den Code zuzugreifen.

2.3 Die Software wird auf Servern von Dritten gehostet, die sich innerhalb der Europäischen Union befinden und unterliegt der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,7% gemessen auf das Kalenderjahr an. Der Anbieter wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine hohe Verfügbarkeit dieser Server und der Software zu gewährleisten, ist jedoch dafür auf Dritte angewiesen. Der Anbieter haftet daher nicht für Schäden, die durch Serverdowntime verursacht werden, die (a) nicht durch Anbieter verursacht wurde, die (b) notwendig ist um die Funktionalität der Software zu erhalten oder (c) um Upgrades und Updates zu installieren, sei es durch Anbieter oder durch den Betreiber der Server. Der Anbieter wird den Kunden zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über solche Ausfälle informieren.

2.4 Auch über die in Ziffer 2.3 geregelten Fälle hinaus kann es zu Einschränkungen oder Behinderungen des Zugriffs auf die Software kommen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, etwa Handlungen von Personen außerhalb des Einflussbereichs von Anbieter oder technische Bedingungen, sowie höhere Gewalt. Die Hard- und Software des Kunden kann ebenfalls die Funktionalität der Software beeinflussen. Sollten die Voraussetzungen dieser Ziffer 2.4 erfüllt sein, gilt der Vertrag durch den Anbieter als ordnungsgemäß erfüllt.

2.5 Der Kunde wird den Anbieter jederzeit unverzüglich über alle Störungen und Behinderungen bei der Nutzung der Software informieren. Tut er das nicht, findet § 536c BGB Anwendung.

3. Support

Der Anbieter bietet Support über eine Hotline und per E-Mail an. Die Hotline ist zu den Geschäftszeiten des Anbieters für Kunden erreichbar. Der Kunde kann dem Support per Fernsteuerung die Möglichkeit geben, Daten des Kunden einzusehen und zu bearbeiten, wenn dies zur Fehlerbeseitigung und zur technischen Hilfestellung erforderlich ist.

4. Inhalte, Datensicherung, Datenschutz

4.1 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche mit Hilfe der Software genutzten und verarbeiteten Daten und Inhalte auf die jeweilige Art und Weise nutzen darf und dass die Daten und Inhalte weder Rechte Dritter noch sonstige Rechte oder Rechtsvorschriften verletzen. Der Kunde wird den Anbieter von sämtlichen Kosten und Zahlungen, die aufgrund einer Inanspruchnahme von Dritten aufgrund einer schuldhaften Rechtsverletzung im Zusammenhang mit den vorgenannten Daten und Inhalten entstehen, auf erstes Anfordern freistellen. Das umfasst Rechtsverfolgungskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Der Anbieter wird dem Kunden Gelegenheit geben, sich gegen die Inanspruchnahme zu verteidigen.

4.2 Erstellte Netzwerkmodelle darf der Kunde für eigene Zwecke frei verwenden, wenn diese heruntergeladen wurden. Eine Downloadmöglichkeit für das fertig trainierte Netz steht zur Verfügung.

4.3 Sämtliche dem Kunden zugewiesene Daten (zum Beispiel Projekte, Bilder oder trainierte Netze) werden frühestens nach Ablauf von vier Wochen nach Ende des Nutzungsvertrags automatisch vollständig und unwiederbringlich gelöscht. Der Anbieter hat hierauf keinen Zugriff. Der Kunde ist dafür verantwortlich, selbst und eigenständig entsprechende Backups zu erstellen.

4.4 Der Anbieter wird personenbezogene Daten nur im Einklang mit der geltenden "Europäischen Datenschutz-Grundverordnung" verarbeiten.

4.5 Der Anbieter wird nur in Supportfällen unter Erlaubnis des Kunden oder bei gerichtlicher Verfügung auf die Kundendaten zugreifen.

5. Nutzungsgebühren und Zahlungsweise

5.1 Die Höhe der Nutzungsgebühren richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste und/oder der Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.2 Die Abrechnung erfolgt im Voraus nach der vereinbarten Dauer der Lizenz. Soweit nicht anders vereinbart, werden alle Gebühren unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig.

6. Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen finden Anwendung. Die Anwendung von § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, ebenso wie die Anwendung von § 536a Abs. 1, soweit diese Vorschrift eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

7. Haftung

7.1 Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften (a) im Falle einer Vertragsverletzung des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (b) bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, (c) im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und (d) nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaften Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

7.3 Die Haftung des Anbieters ist außerdem beschränkt auf solche Schäden, die im Zusammenhang mit Verträgen wie dem vorliegenden typischerweise vorhersehbar sind. Die in dieser Ziffer 7.3. beschriebene Haftungsbeschränkung gilt in jedem Fall.

7.4 Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden.

7.5 Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn.

7.6 Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf die Höhe der Gesamtnutzungsgebühren für die dreimonatige Nutzung gemäß Ziffer 5.1.

7.7 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

7.8 Der Kunde ist für die Datensicherung selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einem Datenverlust entstehen, soweit der Schaden bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre.

7.9 Sämtliche Haftungsansprüche gegen den Anbieter verjähren nach einem Jahr.

8. Laufzeit und Beendigung

8.1 Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde sich, mit dem vom Anbieter bereitgestellten Lizenzschlüssel, für das IDS lighthouse-Angebot freischaltet.

8.2 Nach Ende der vereinbarten Laufzeit endet der Vertrag automatisch. Der Kunde hat die Möglichkeit durch Eingabe eines weiteren Lizenzschlüssels die Vertragslaufzeit zu verlängern. Nach Vertragsende kann der Kunde im Anschluss einen neuen Vertrag abschließen.

8.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

8.3.1 Die jeweils andere Partei wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird;

8.3.2 Die jeweils andere Partei Zahlungsschwierigkeiten hat, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

8.3.3 Für den Anbieter, wenn es bei dem Kunden einen Wechsel der Kontrolle im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB gibt.

8.4 Kündigungserklärungen können per E-Mail erfolgen.

9. Verschiedenes