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AllgemeineGeschäftsbedingungen
für Vermittlungsleistungen der IDS Imaging Development Systems GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. Gegenstand der Vermittlung
3. Rechte und Pflichten der IDS
4. Rechte und Pflichten des Systemlieferanten
5. Vergütung - Hardwarebezug anstelle von Provision
6. Vertragsdauer; Kündigung
7. Haftung
8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
9. Datenschutz
10. Nutzungsrechte hochgeladener Bilder
11. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten
(a) für die Vermittlung und Anbahnung von Verträgen, die durch IDS Imaging Development Systems GmbH, Dimbacher Str. 10, 74182 Obersulm (nachfolgend „IDS“ genannt) über die Internetplattform „visionpier“ der IDS, (nachfolgend „Internetplattform“ genannt) an den Vertragspartner (nachfolgend „Systemlieferant“ genannt) vermittelt werden.
(b) für die Vermittlung und Anbahnung von Verträgen, die durch die IDS über von ihr organisierte Veranstaltungen (online und offline) an den Systemlieferanten vermittelt werden.
1.2 Die AGB gelten nur, wenn der Systemlieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3 Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von IDS. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Systemlieferanten werden nicht Gegenstand des Vertrages.
2. Gegenstand der Vermittlung
2.1 IDS unternimmt es, dem Systemlieferanten Verträge über die Internetplattform zu vermitteln. IDS tritt diesbezüglich ausschließlich als Vermittler auf. IDS leitet lediglich Anfragen der Nutzer der Internetplattform an den Systemlieferanten weiter.
2.2 Auf der Internetplattform hat der Systemlieferant die Möglichkeit, seine Leistungen zu beschreiben. Die konkreten Leistungen, die der Systemlieferant dann für den jeweiligen Nutzer erbringen soll, handeln der Systemlieferant und der Nutzer selbst untereinander aus. Hierauf hat die IDS keinen Einfluss mehr.
2.3 IDS ermöglicht es dem Nutzer, über die Internetplattform, Leistungen des jeweiligen Systemlieferanten komfortabel zu suchen und gegebenenfalls online anzufragen. Der Vertrag über die Leistungen wird ausschließlich zwischen Nutzer und Systemlieferanten geschlossen.
2.4 Um die Internetplattform nutzen zu können, benötigt der Systemlieferant ein Nutzerkonto. Hierfür bedarf es einer Registrierung. Für dieses Nutzerkonto gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Ein Anspruch der IDS auf Abschluss des Vertrags durch den Systemlieferanten besteht nicht.
3. Rechte und Pflichten der IDS
3.1 Die vertraglichen Verpflichtungen der IDS beschränken sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung durch Weiterleitung von Anfragen eines Nutzers an den Systemlieferanten des Vertrags zwischen Systemlieferant und dem jeweiligen Kunden. Die Erbringung der vermittelten Fremdleistung als solche ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten.
3.2 IDS wird nicht als Stellvertreter des Systemlieferanten tätig.
3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet IDS leidglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle, sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Systemlieferanten, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
3.4 IDS ist nicht zum Inkasso für den Systemlieferanten berechtigt, kein Abschlussvermittler und kein Stellvertreter.
3.5 IDS leitet die Anfrage über die Internetplattform des Nutzers an den Systemlieferanten in Textform weiter. .
4. Rechte und Pflichten des Systemlieferanten
4.1 Der Systemlieferant ist verpflichtet, seine Leistungen im Zusammenhang mit IDS-Produkten, die er über die Internetplattform anbieten will, auf der Internetplattform zu beschreiben. Die Beschreibung darf nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
4.2 Der Systemlieferant stellt IDS in diesem Zusammenhang für jeden von ihm über die Internetplattform angebotenen Artikel, Systemlösung bzw. sonstige Leistung zutreffende, vollständige und sämtlichen rechtlichen Anforderungen entsprechende Vertriebsinformationen zur Verfügung.
4.3 Der Systemlieferant ist verpflichtet, die zur Auftragserteilung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Soweit sich die persönlichen Angaben ändern, ist der Systemlieferant verpflichtet dies der IDS mitzuteilen.
4.4 Der Systemlieferant ist verpflichtet der IDS sowohl die Kontaktaufnahme, wie auch ein verbindliches Angebot an den jeweiligen Nutzer unverzüglich nach Abgabe im Anfragennachverfolgungstool, das visionpier zur Verfügung stellt, entsprechend mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist für den Vertragsschluss. Ist eine Nutzung des Tools aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, ist die Mitteilung per Mail an visionpier@ids-imaging.de
4.4 Der Systemlieferant wird IDS einen - auf IDS zumindest mitberuhenden - Abschluss eines Vertrages inklusive Auftragswert ebenfalls im Anfragenachverfolgungstool mitteilen und das Auftragsdokument hochladen. Ist eine Nutzung des Tools aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, ist die Mitteilung per Mail an visionpier@ids-imaging.de
4.5 Der Systemlieferant verpflichtet sich bei Nutzung der Internetplattform der IDS nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet er sich das deutsche Urheberrecht und Datenschutzrecht zu beachten.
4.6 Falls und insoweit wie Hardwarekomponenten für die auf der Internetplattform der IDS angebotene Leistungen (Systemlösungen) des Systemlieferanten benötigt werden verpflichtet sich der Systemlieferant die Hardwarekomponenten zu verwenden, die IDS zum Verkauf anbietet. Der Systemlieferant bleibt frei, außerhalb der Internetplattform der IDS Leistungen seiner Wahl, auch ohne IDS-Komponenten, anzubieten und zu verwenden; die Bindung an IDS-Hardwarekomponenten gilt ausschließlich für den Vertrieb über die Internetplattform. Weiteres dazu regelt Ziffer 5.
5. Vergütung - Hardwarebezug anstelle von Provision
5.1 Die Parteien sind sich einig, dass der Systemlieferant für seine über die Internetplattform angebotenen Leistungen Hardwarekomponenten der IDS verwendet, sofern Hardwarekomponenten für die Leistungen erforderlich sind und die IDS diese anbietet. Im Gegenzug vermittelt die IDS die vom Systemlieferant auf der Internetplattform angegebenen Leistungen über diese Internetplattform.
5.2 Die IDS bietet die auf www.ids-imaging.de angebotenen Hardwarekomponenten (Produkte) zum Verkauf an. Soweit in diesem Vertrag keine besonderen Regelungen getroffen sind, gelten die unter www.ids-imaging.de befindlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen der IDS für alle Kaufverträge, die zwischen IDS und dem Systemlieferanten in Ausführung der jeweiligen angebotenen Systemlösung abgeschlossen werden.
6. Vertragsdauer; Kündigung
6.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Systemlieferant kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er sein Kundenkonto gemäß Ziffer 9.2 der „allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer unserer Plattform“ löscht.
6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Die IDS ist insbesondere diesen Vertrag ohne Wahrung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Systemlieferant über die zur Auftragserteilung erforderlichen Daten absichtlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB verstößt und/ oder in den Fällen der Ziffer 9.3 der „allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer unserer Plattform“ welche der Systemlieferant als Nutzer der Internetplattform akzeptiert hat.
6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Per E-Mail an visionpier@ids-imaging.de ist ausreichend.
6.5 Nach Kündigung dieser AGB werden alle personenbezogenen Daten des Kunden gelöscht, soweit diese nicht zu Nachweiszwecken wegen einer rechtswidrigen Handlung des Kunden, über die Vertragsbeendigung hinausgehend, benötigt werden. Weitere Hinweise zur Löschung befinden sich in den Datenschutzhinweisen der IDS.
7. Haftung
7.1 IDS vermittelt lediglich Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein. IDS haftet nicht aus dem vermittelten Vertrag. Eine Gewährleistung für die Verfügbarkeit von Leistungen wird nicht übernommen.
7.2 Ansprüche des Systemlieferants auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Systemlieferants aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IDS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die IDS nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in Fall b) ist die Haftung der IDS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.4 Die Einschränkungen der Ziffer 7.1 bis 7.3 gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der IDS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.5 Die sich aus Ziffer 9.1 bis 9.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die IDS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands übernommen hat. .
8. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Der Systemlieferant ist zur Aufrechnung und/ oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im engen Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehende Ansprüche, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
9. Datenschutz
9.1 IDS legt großen Wert auf den vertraulichen Umgang und den Schutz von personenbezogenen Daten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der IDS.
9.2 Der Systemlieferant hat das Recht, Auskunft, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und im Falle der Unrichtigkeit auf Berichtigung, gemäß Art. 15 - 20 DSGVO seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Auf sein Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.
10. Nutzungsrechte hochgeladener Bilder
Der Systemlieferant kann über die entsprechende Funktion innerhalb seines Nutzungskontos Bilder zu dem Zweck von Marketingmaßnahmen hochladen. Für den Fall, dass der Systemlieferant Bilder über die entsprechende Funktion innerhalb seines Nutzerkontos hoch lädt, gewährt er der IDS für die Laufzeit dieses Vertrags ein Einfaches, inhaltlich auf Marketingmaßnahmen im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit für den jeweiligen Systemlieferanten beschränktes, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an dem jeweiligen Bild.
11. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
11.2 Ist der Systemlieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag Heilbronn.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrags seinen willentlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vermittlungsleistungen der IDS Imaging Development Systems GmbH
ids-visionpier-gtc-suppliers-de.pdf (62,1 KiB)