Objektiv, RICOH, FL-BC5024-9M, 50 mm, 1"

Lesen Sie vor dem Download der Software die Lizenzbedingungen sorgfältig durch.

Lizenzbedingungen für IDS Software Suite und IDS peak

Präambel

IDS Imaging Development Systems GmbH ("Lizenzgeber") hat eine zusätzliche Software Suite ("Software") für den Zweck der Bedienung und Programmierung aller käuflich erwerbbaren Kameras des Lizenzgebers ("IDS-Kameras") und deren Integration in andere Produkte, die IDS-Kameras verwenden, entwickelt, von denen der Kunde ("Lizenznehmer", Lizenzgeber und Lizenznehmer im Folgenden auch als "Partei" oder "Parteien" bezeichnet) beabsichtigt, bestimmte Nutzungsrechte zu erwerben. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien die folgenden Lizenzbedingungen.

1 Lizensierte Software

1.1 Der Lizenzgeber wird die Software, wie sie auf der Website des Lizenzgebers unter www.ids.imaging.com, ihrer Subdomains und unter www.ids-imaging.us beschrieben sind, lizenzieren. Die Software enthält, unter Anderem, ausführbare Programme, Bibliotheken und Header-Datei(en), einen Beispiel-Quellcode für die Verwendung der Bibliotheken und die entsprechende Dokumentation.

1. 2 Die Software enthält Open Source Komponenten, also solche Softwarebestandteile, die unter Lizenzen lizenziert sind, die die Open Source-Definition der Open Source Initiative, Stand 2007, erfüllen (die Definition ist abrufbar unter https://opensource.org/osd). Eine Liste der verwendeten Open Source Komponenten sowie der jeweils anwendbaren Lizenzen ist Teil der Software und kann nach der Installation eingesehen werden.

1.2 Das Angebot, die vertragsgegenständliche Software zu beziehen, richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

2 Nutzungsrechte

2.1 Ab dem Datum des Inkrafttretens, wie in Klausel 5 definiert, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, weltweites Recht, die Software zu verwenden, weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren und teilweise oder ganz in seine eigenen Produkte zu integrieren, sofern diese IDS-Kameras verwenden, und die Software in Verbindung mit solchen Produkten zu vertreiben. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer das Recht

2.1.1 die Software in die Produkte des Lizenznehmers zu integrieren oder integrieren zu lassen, wenn diese IDS-Kameras verwenden, und die Software zu duplizieren oder zu reproduzieren (oder Duplikate oder Reproduktionen anzufertigen) und an Endbenutzer oder Dritte (einschließlich Einzelhändler, E-Tailer, Großhändler oder Originalgerätehersteller usw.) zu vertreiben. Ausdrücklich ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Software zu vergeben, ausgenommen der Regelungen der folgenden Klausel 2.1.2.

2.1.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die in diesen Lizenzbedingungen gewährten Rechte nur an seine Unterauftragnehmer unterzulizenzieren, und zwar ausschließlich für unmittelbare Arbeiten im Zusammenhang mit den Produkten und deren Updates des Lizenznehmers. Ansonsten ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Software zu vergeben.

2.2 Die Parteien vereinbaren, dass der Lizenzgeber ungeachtet der oben genannten Einräumung von Nutzungsrechten weiterhin Inhaber sämtlicher Rechte am geistigen Eigentum der Software ist.

2.3 Dem Lizenznehmer ist es untersagt,

2.3.1 die Software als solche an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen,

2.3.2 die Software zu bearbeiten, zu arrangieren, zu übersetzen, zu dekompilieren,

2.3.3 die Software mit einer Kamera zu verwenden oder in diese zu integrieren, die nicht vom Lizenzgeber angeboten wird oder wurde oder durch den Lizenznehmer selbst produziert ist,

2.3.4 Software oder Teile davon zu nutzen, um eine eigene vergleichbare Steuerungssoftware zu entwickeln oder die Software oder Teile davon in eine eigene vergleichbare Steuerungssoftware zu integrieren,

2.3.5 seine Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Lizenzbedingungen ergeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte abzutreten,

es sei denn, eine der oben genannten Tätigkeiten ist durch das Gesetz ausdrücklich erlaubt.

2.4 Sämtliche Software mit Ausnahme von Open Source Software wird ausschließlich im Objektcode überlassen. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Zugang zum oder Einsicht in den Quellcode.

3 Gewährleistung

3.1 Der Lizenzgeber übernimmt die Gewährleistung für das die Software nur wie in dieser Klausel 3 ausdrücklich beschrieben. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen.

3.2 Dem Lizenzgeber ist keine Patentverletzung durch die Software bekannt und er verpflichtet sich, den Lizenznehmer unverzüglich zu informieren, falls er von einer solchen Patentverletzung Kenntnis erhält, und in einem solchen Fall angemessene Maßnahmen zur Behebung der Patentverletzung zu ergreifen. Im Übrigen übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung hinsichtlich der Patentrechte Dritter.

3.3 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software frei von Mängeln sindist, die dazu führen, dass die Software zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Lizenzbedingungen nicht in Übereinstimmung mit der auf der Produktwebseite beschriebenen Funktionalität verwendet werden können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber alle festgestellten Mängel unverzüglich zu melden.

4 Download

4.1 Die Software wird dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber auf der Webseite des Lizenzgebers zum Download zur Verfügung gestellt.

5 Inkrafttreten, Laufzeit und Beendigung

5.1 Diese Lizenzbedingungen treten nach erfolgreichem Download der Software, spätestens jedoch mit Beginn der Nutzung durch den Lizenznehmer in Kraft.

5.2 Diese Lizenzbedingungen gelten zeitlich unbegrenzt.

5.3 Der Lizenzgeber kann diese Lizenzbedingungen nach seiner Wahl und unbeschadet aller anderen gesetzlichen Rechte oder Rechtsmittel, die ihm andernfalls zustehen würden, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

5.3.1 jedes Versäumnis des Lizenznehmers, eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, oder jede andere Verletzung dieses Vertrages, die nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der die Art des Versäumnisses oder der Verletzung angegeben ist, ausgeräumt worden ist;

5.3.2 der Lizenznehmer eine Generalabtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt, zahlungsunfähig wird, in Liquidation geht oder die Insolvenz anmeldet;

5.3.3 ein Konkursverwalter, Treuhänder oder eine vergleichbare Person für das gesamte oder nahezu das gesamte Eigentum des Lizenznehmers bestellt und nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen abbestellt wird.

5.4 Die Kündigung entbindet die Parteien nicht von den Verpflichtungen, die vor dem Datum der Kündigung aus diesem Vertrag entstanden sind.

5.5 Die Beendigung der Lizenzvereinbarung aus jeglichem Grund beeinträchtigt nicht die Rechte von Endkunden, die Software im Rahmen der hier gewährten Lizenz zu verwenden.

5.6 Darüber hinaus können im Falle einer Kündigung bereits hergestellte oder in Vertriebskanälen befindliche Produkte weiterhin vertrieben und verkauft werden. Dies gilt nicht für Produkte des Lizenznehmers, die seinen Kunden per Download oder in anderer nicht-physischen Form angeboten werden. Solche Produkte dürfen nach der Beendigung dieser Lizenzbedingungen nicht mehr vertrieben und verkauft werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Abgesehen von den Regelungen in Klausel 5.5 dürfen keine neuen Produkte, die Software enthalten, hergestellt werden und die Software dürfen vom Lizenznehmer nicht mehr verwendet werden.

5.7 Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Beendigung der Lizenzvereinbarung wird der Lizenznehmer alle Versionen der Software löschen oder vernichten. Auf Verlangen des Lizenzgebers muss der Lizenznehmer schriftlich bestätigen, dass die Software gelöscht oder vernichtet wurden.

6 Haftung

6.1 Die Haftung des Lizenzgebers bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

6.2 Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers sowie seiner Vertreter, Angestellten und Organe ausgeschlossen.

6.3 Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust von Daten oder Software.

6.4 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 6 gelten für den Lizenzgeber selbst und seine Vertreter, Angestellten und Organe.

7 Sonstige Bestimmungen

7 1 Diese Lizenzbedingungen stellen die vollständige und ausschließliche Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich des Vereinbarungsgegenstandes dar. Es wurden keine mündlichen oder sonstigen Vereinbarungen getroffen. Alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand werden durch diese Lizenzbedingungen ersetzt. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Lizenzbedingungen oder eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

7.2 Sollten einzelne Regelungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die unwirksame Regelung gilt jedoch als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

7.3 Diese Lizenzbedingungen liegen in zwei Sprachen vor, Deutsch und Englisch. Bei Widersprüchen oder in Zweifelsfällen bezüglich der Auslegung hat die deutsche Fassung Vorrang.

7.4 Die Rechtsbeziehungen der Parteien im Zusammenhang mit dem Vereinbarungsgegenstand dieser Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts.

7.5 Im Falle von Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesen Lizenzbedingungen oder deren Verletzung ergeben, werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, die Streitigkeit gütlich durch Verhandlungen beizulegen. Gelingt dies nicht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vereinbarungsgegenstand ergeben, Berlin. Darüber hinaus kann der Lizenzgeber eine Klage gegen den Lizenznehmer am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers erheben.

Stand: 2020-07-20

IDS Imaging Development Systems GmbH
Dimbacher Str 10
74182 Obersulm